7% Umsatzsteuer auf Speisen

Seit 1. Januar 2026 gilt auf Speisen in der Gastronomie wieder der gleiche, vergünstigte Steuersatz wie im Lebensmitteleinzelhandel. Das ist fair und richtig.

Wir geben einen guten Teil von der Entlastung an unsere Gäste weiter! Vergleichen Sie gern unsere Karten. Unsere Speisenpreise sind allesamt niedriger als im letzten Jahr.